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Einlösebedingungen

Gutschein muss stets vorweg vorgelegt werden. Das erleichtert der Akzeptanzstelle die Berücksichtigung und Abrechnung Ihres Gutscheins und hat keinerlei Nachteile für Sie. Eine nachträgliche Anrechnung ist nicht möglich.

Das Gutscheinprinzip: Pro Gutschein ist die zweite, günstigere oder wertgleiche Leistung von der regulären Rechnung befreit. Dieses Prinzip gilt auch für 4für2-Gutscheine (die 3. und 4. Leistung sind wertgleich oder günstiger zu befreien). Bei mehreren Gutscheinen ist mitzuteilen, welche Personen gemeinsam einen Gutschein nutzen. Es darf nicht lediglich die regulär günstigere Preisstufe (z. B. Kindergericht oder Kindereintritt) abgezogen werden.

Das Gutscheinprinzip gilt sinngemäß auch für Dienstleistungen. Beispiel: Beim Friseur ist der zweite wertgleiche Haarschnitt bzw. die Behandlung gratis.

Die Akzeptanzstellen haben sich verpflichtet, einen Nachlass (Rabatt oder %-Satz) auf den regulären Rechnungs- oder Einkaufswert oder auf einen angegebenen Artikel zu gewähren.

Doppelgutscheine ermöglichen einen zweiten Besuch. Die Einlösung beider Gutscheine am selben Tag ist nicht möglich.

Bitte beachten Sie die individuellen Einschränkungen der jeweiligen Gutscheine.

Beachten Sie die Gültigkeitsdauer der Gutscheine. Sie entspricht stets der Gültigkeit der jeweiligen Ausgabe des Gutscheinbuchs und ist auf jedem Gutschein sowie auf der Titelseite von „GutscheinGeniessen“ vermerkt.

Der Gutschein kann nicht eingelöst werden:

  • sofern auf dem Gutschein keine abweichende Regelung vermerkt ist
  • an gesetzlichen Feiertagen, an Ostern und Pfingsten sowie vom 24. Dezember bis einschließlich 1. Januar
  • am Muttertag und Valentinstag
  • bei Sonderveranstaltungen wie Weihnachts-, Geburtstags-, Vereins- und Betriebsfeiern oder Hochzeiten
  • bei Sonderaktionen wie Happy Hour, Buffet, Mittagsangebot, Brunch, All-you-can-eat, kompletten Menüs, saisonalen Sonderkarten sowie bei Lieferservice oder Mitnahme von Speisen
  • in Fällen von Insolvenz, Geschäftsauflösung, Besitzerwechsel oder behördlichen Einschränkungen (z. B. Corona-Verordnungen); ein Erstattungsanspruch besteht nicht
  • bei Zahlung mit Kreditkarte oder EC-Karte

Es können maximal fünf Gutscheine pro Gesellschaft eingelöst werden. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.

Der Gutscheininhaber akzeptiert zusätzlich mögliche hausinterne Einschränkungen der Akzeptanzstelle, wie z. B. Ruhetage, Betriebsferien, geschlossene Veranstaltungen oder Sonderaktionen.

Gutscheine können nicht mit anderen Rabatt- oder Preisaktionen kombiniert werden. Gegenseitiges Einladen mit mehreren Gutscheinen ist ausgeschlossen. Der Gutschein gilt nicht für Sonderangebote oder reduzierte Ware.

Herausgetrennte Gutscheine ohne Buch verlieren ihre Gültigkeit.

Bei Restaurantgutscheinen ist pro Gutscheingast ein kostenpflichtiges Getränk aus der Karte der Akzeptanzstelle zu bestellen.

Kein Hauptgericht im Sinne der Gutscheine sind: Mehrpersonenplatten, Salate, Suppen, Vorspeisen, Desserts und Kindergerichte.